Aller Anfang ist der Antrag

Wenn sich nach erfolgter Heilbehandlung und medizinischer Reha abzeichnet, dass Sie einen beruflichen Neustart brauchen, ist es an der Zeit, mit einem Reha-Berater zu sprechen. Dort stellen Sie einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", kurz LTA-Antrag.

Wie stelle ich den LTA-Antrag?

Ihren LTA-Antrag können Sie grundsätzlich auch selbst formulieren. Schneller und einfacher geht es allerdings, wenn Sie das Antragsformular Ihres Reha-Trägers oder der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation nutzen.

Sie benötigen den Antrag mit der Bezeichnung G0100. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereitsgestellt.

Downloadseite der DRV

 

 

Welche Unterlagen benötige ich außerdem?

Üblicherweise sollten Sie folgende Unterlagen zusammen mit dem LTA-Antrag einreichen:

  • Angaben zu den Ärzten, die den Fall behandeln oder behandelt haben
  • Einwilligungserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte
  • Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Kopie der Sozialversicherungsnachweise
  • Kopie der Krankenkassenkarte

 

Wer ist der zuständige Träger?

Das wird im Einzelfall von dem Sozialversicherungsträger, den Sie kontaktieren, geprüft.


Als Daumenregel gilt:

  • Wenn Sie mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, dann wenden Sie sich an die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung.
  • Waren es weniger als 15 Jahre, so ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig.
  • War ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit, ist die Berufsgenossenschaft bzw. gesetzliche Unfallversicherung ihres vorherigen Beschäftigungsbetriebes Ihr Ansprechpartner.

 

Der LTA-Antrag wurde abgelehnt. Was nun?

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage einzureichen.

 

Der LTA-Antrag wurde bewilligt. Wie geht es jetzt weiter?

Informieren Sie sich bei Ihrem Reha-Träger, wer Ihr persönlicher Reha-Berater/-in ist und vereinbaren einen Termin. Gemeinsam besprechen Sie, welche Leistungen zur Teilhabe Sie erhalten und wie sich Ihr Weg zurück ins Berufsleben gestaltet.