Business-Service: Unternehmensberatung
für Bildung, Gesundheit und Leistungserhalt
Als Berater in Gesundheitsfragen unterstützt das Berufsförderungswerk
Nürnberg Unternehmen aus der Region bei präventiven Maßnahmen oder bei
der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. §84
SGB IX. Die Fachleute schaffen Klarheit im Behördendickicht oder
übernehmen die Koordination betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen.
Für ein erfolgreiches und wettbewerbsfähiges Unternehmen brauchen Sie gesunde, leistungsfähige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Krankheitsbedingte Ausfälle und Minderleistung stellen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor spürbare Probleme.
Sie wollen ein gesundes Unternehmen und suchen Information sowie einen kompetenten Partner zu folgenden Themen:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM, § 84 Abs. 2 SGB IX)
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Personal- und Organisationsentwicklung
- Wissenserhalt im Unternehmen
- Alternde Belegschaft
- Integration von Menschen mit Behinderung
- Feststellung von Fördermöglichkeiten

Kontakt:
Dorothea Kenny
Magdalena Kranig
Tel.: 0911 938-7259
Fax: 0911 938-7239
Infobroschüre Gesunde Arbeit (8 Seiten)
Flyer Betriebl. Eingliederungsmanagement (BEM)
Flyer Case-Management in Kooperation mit Krankenversicherungen
„Gesunde Arbeit“ am Berufsförderungswerk Nürnberg ist Ihr Ansprechpartner, der Ihnen schnell und unbürokratisch im Dschungel der vielen Zuständigkeiten von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Arbeitsagenturen sowie privaten Dienstleistern zur Seite steht und Sie durch diesen Dschungel lotst. Wir unterstützen Sie, Arbeit so zu gestalten, dass Ihre Beschäftigten möglichst lange gesund arbeiten können und Ihr Betrieb dadurch wettbewerbsfähig bleibt.
So funktioniert´s:
- Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihr Anliegen und Ihren Beratungsbedarf.
- Schritt 2: Wir zeigen Ihnen individuelle Lösungswege auf und stimmen diese mit Ihnen und unseren Kooperationspartnern (Sozialversicherungsträger und Dienstleister) ab.
- Schritt 3: Vereinbarte/bedarfsorientierte Maßnahmen werden durch qualifizierte Kooperationspartner durchgeführt und von der Regionalstelle „Gesunde Arbeit“ koordiniert.
Ihr Nutzen:
- Kosten- und Zeitersparnis - alle Infos aus einer Hand!
- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z.B. BEM §84 SGB IX, ArbSchG)
- Bessere Planungssicherheit durch Rückgang von Fehlzeiten und Unfällen
- Steigerung der Mitarbeiterproduktivität


