Innovationen: IBRH
Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung
IBRH
richtet sich an Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. Durch die Hörbehinderung können sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben oder haben behinderungsbedingt Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Prinzipiell sind sie jedoch arbeitsfähig.IBRH
eröffnet die Chance zur dauerhaften Integration in Beruf und Arbeit. Damit wird auch eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität durch Integration.
Kontakt:
Susanne Hüttlinger:Tel.: 0911 938-7369
FAX: 0911 938-7106
Wie läuft IBRH ab?
Beratung
Vor dem eigentlichen Beginn findet ein Informations- und Beratungsgespräch im Berufsförderungswerk Nürnberg statt. Dabei werden den Betroffenen und auf Wunsch deren Angehörigen das Projekt, die Zugangswege und die dafür nötigen Schritte (z. B. Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Reha-Träger) erläutert. Bei Bedarf nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFW Nürnberg Kontakt zum Reha-Träger auf. Während der gesamten Maßnahme werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch ein Case-Management betreut.
Berufliches RehaAssessment®
Zur Abklärung der Eignung und Neigung für eine berufliche Tätigkeit ist ein berufliches RehaAssessment® im Berufsförderungswerk Nürnberg vorgesehen. In einer vierwöchigen Testung wird in Bezug auf die berufliche Eignung insbesondere festgestellt, wie die Kommunikation der Hörbehinderten mit der hörenden Umwelt verbessert werden kann. Dabei werden behinderungsspezifische Bedürfnisse für die berufliche Qualifizierung besonders berücksichtigt, wie z. B. ein erhöhter Zeitbedarf, technische oder visuelle Hilfen oder ein/-e Gebärdensprachdolmetscher/-in. Auch die Abklärung, welche Hilfen am zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich sind, ist Bestandteil des RehaAssessements®.
Hörtechnische Grundqualifizierung
Die berufliche Qualifizierung und Integration beginnt mit einer sechsmonatigen Hörtechnischen Grundqualifizierung. Ihr Hauptanliegen ist die Entwicklung einer auf den/die Teilnehmer/-in abgestimmten individuellen Hörtaktik. Die zweite Hälfte der Hörtechnischen Grundqualifizierung findet teilintegrativ, gemeinsam mit hörenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.



Diese besteht aus der Kombination von z. B.:
Berufliche Qualifizierung
An die Hörtechnische Grundqualifizierung schließt sich entweder eine direkte Wiedereingliederungsmaßnahme, eine 24-monatige Berufsausbildung, eine kürzere Individualmaßnahme oder eine Teilqualifizierung an. Die erarbeitete Hörtaktik wird nun erprobt und gefestigt. Ausgebildet wird nach dem erwachsenengerechten Konzept der Handlungsorientierten Ausbildung. In Lernorten, die die berufliche Alltagssituation widerspiegeln, werden eigenverantwortlich, allein oder in Gruppenarbeit, realitätsnahe Projekte bearbeitet. Für das Training der beruflichen Handlungskompetenz von Menschen mit Hörbehinderung sind diese selbstgesteuerten Lernprozesse in einem geschützten Umfeld besonders hilfreich. Zudem fördert die Handlungsorientierte Ausbildung die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch den Fachdienst des Berufsförderungswerks Nürnberg medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch beraten.
Ergänzend begleitet ein/-e Case-Manager/-in die Menschen mit Hörbehinderung während des gesamten Rehabilitationsprozesses und organisiert die aufgrund der Hör- und/oder Mehrfachbehinderung erforderlichen individuellen Lernhilfen (z. B. Förder-unterricht, spezielle technische Hilfsmittel etc.). Gemeinsam mit einer Psychologin leitet er/sie die Selbsthilfegruppe der Hörbehinderten an, die sich auf freiwilliger Basis außerhalb der Ausbildungszeit trifft.
Integrationsunterstützung
Die Hilfestellung bei der sich an die Qualifizierung anschließenden Integration in den Arbeitsmarkt ist eine weitere wichtige Aufgabe des/der Case-Managers/-in.
Die Integrationshilfen reichen von der Erarbeitung individueller Bewerbungsstrategien über die Vermittlung geeigneter Stellen bis hin zur Aufklärung des zukünftigen Unternehmens über das Behinderungsbild Hörschädigung und über mögliche Eingliederungshilfen.
- Mundabsehen
- Hörtraining für Hörgeräte- oder
- Cochleaimplantatträger
- technischen Hilfen
- Schriftdolmetschen
- lautsprachbegleitenden Gebärden
- Sprachpflege (Logopädie)
- Audiotherapie
- Kommunikationstraining
- Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit
- Psychologische Begleitung zur Behinderungsbewältigung
Berufliche Qualifizierung
An die Hörtechnische Grundqualifizierung schließt sich entweder eine direkte Wiedereingliederungsmaßnahme, eine 24-monatige Berufsausbildung, eine kürzere Individualmaßnahme oder eine Teilqualifizierung an. Die erarbeitete Hörtaktik wird nun erprobt und gefestigt. Ausgebildet wird nach dem erwachsenengerechten Konzept der Handlungsorientierten Ausbildung. In Lernorten, die die berufliche Alltagssituation widerspiegeln, werden eigenverantwortlich, allein oder in Gruppenarbeit, realitätsnahe Projekte bearbeitet. Für das Training der beruflichen Handlungskompetenz von Menschen mit Hörbehinderung sind diese selbstgesteuerten Lernprozesse in einem geschützten Umfeld besonders hilfreich. Zudem fördert die Handlungsorientierte Ausbildung die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch den Fachdienst des Berufsförderungswerks Nürnberg medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch beraten.
Ergänzend begleitet ein/-e Case-Manager/-in die Menschen mit Hörbehinderung während des gesamten Rehabilitationsprozesses und organisiert die aufgrund der Hör- und/oder Mehrfachbehinderung erforderlichen individuellen Lernhilfen (z. B. Förder-unterricht, spezielle technische Hilfsmittel etc.). Gemeinsam mit einer Psychologin leitet er/sie die Selbsthilfegruppe der Hörbehinderten an, die sich auf freiwilliger Basis außerhalb der Ausbildungszeit trifft.
Integrationsunterstützung
Die Hilfestellung bei der sich an die Qualifizierung anschließenden Integration in den Arbeitsmarkt ist eine weitere wichtige Aufgabe des/der Case-Managers/-in.
Die Integrationshilfen reichen von der Erarbeitung individueller Bewerbungsstrategien über die Vermittlung geeigneter Stellen bis hin zur Aufklärung des zukünftigen Unternehmens über das Behinderungsbild Hörschädigung und über mögliche Eingliederungshilfen.

